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Neues Namensrecht ab 01.05.2025

Namensführung von Ehegatten und Lebenspartnern im deutschen Namensrecht

 

Ehegatten können am Tag der Eheschließung oder später während des Bestehens der Ehe eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe (z.B. Ehename) abgeben.

Auch Lebenspartner haben die Möglichkeit, während der bestehenden Lebenspartnerschaft nachträglich eine Erklärung zur Namensführung abzugeben.

Nach Auflösung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft bestehen ebenfalls Möglichkeiten zur Änderung des Familiennamens.

Ohne Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung führen Ehegatten den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen weiter.

 

Namensführung von Ehegatten

Sie möchten einen gemeinsamen Ehenamen (Familiennamen) bestimmen ?

Zum Ehenamen kann bestimmt werden

  • der Geburtsname eines Ehegatten
  • der zum Zeitpunkt der Erklärung geführte Familienname eines Ehegatten;
    besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Gliedern, so kann auch nur ein Teil davon zur Bildung eines neuen Ehenamens verwendet werden
  • ein aus den Namen beider Ehegatten gebildeter Doppelname, der Name darf aus höchstens zwei Bestandteilen bestehen; er kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden

Hier finden Sie eine Zusammenfassung, was ab dem 01.05.2025 alles möglich ist.

 

Einer von Ihnen möchte einen Begleitnamen bestimmen ?

Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann einen Begleitnamen hinzufügen.

Begleitname kann sein

  • der eigene Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung geführte eigene Familienname
  • der neu gebildete Familienname darf höchstens aus zwei Namen bestehen; er kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden

 

Haben Sie gemeinsame Kinder ?

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen abgegebene Erklärung zur Namensführung in der Ehe auch Auswirkungen auf die Namensführung gemeinsamer Kinder haben kann.

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Namensführung von Lebenspartnern

Lebenspartner haben die Möglichkeit, während der bestehenden Lebenspartnerschaft nachträglich einen Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen.

 

Sie möchten einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen (Familiennamen) bestimmen ?

Zum Lebenspartnerschaftsnamen kann bestimmt werden

  • der Geburtsname eines Lebenspartners
  • der zum Zeitpunkt der Erklärung geführte Familienname eines Lebenspartners;
    besteht der Name eines Lebenspartners aus mehreren Gliedern, so kann auch nur ein Teil davon zur Bildung eines neuen Lebenspartnerschaftsnamens verwendet werden
  • ein aus den Namen beider Lebenspartnern gebildeter Doppelname, der Name darf aus höchstens zwei Bestandteilen bestehen; er kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden
     

Einer von Ihnen möchte einen Begleitnamen bestimmen ?

Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann einen Begleitnamen hinzufügen.

Begleitname kann sein

  • der eigene Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung geführte eigene Familienname
  • der neu gebildete Familienname darf höchstens aus zwei Namen bestehen; er kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden
     

Führen Sie am 01.05.2025 bereits einen Lebenspartnerschaftsnamen und möchten diesen ändern ?

Lebenspartner, die zum Inkrafttreten des Gesetzes bereits einen Lebenspartnerschaftsnamen führen, können diesen ändern, indem sie einen neuen Lebenspartnerschaftsnamen in Form eines aus den Namen beider Lebenspartner gebildeten Doppelname bestimmen. Der Name darf aus höchstens zwei Bestandteilen bestehen; er kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden.

Außerdem haben sie die Möglichkeit, einen bestehenden Lebenspartnerschaftsnamen zu widerrufen.

In diesem Fall führen beide Lebenspartner wieder den Familiennamen, den sie zum Zeitpunkt der ursprünglichen Erklärung des Lebenspartnerschaftsnamens geführt hatten.

 

Haben Sie gemeinsame Kinder ?

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen abgegebene Erklärung zur Namensführung in der Lebenspartnerschaft auch Auswirkungen auf die Namensführung weiterer gemeinsamer Kinder haben kann.
Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Namensführung nach Auflösung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft

Nach Auflösung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft führen die Ehegatten bzw. Lebenspartner grundsätzlich den in der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft geführten Familiennamen weiter.

Sie sind verwitwet oder geschieden bzw. Ihre Lebenspartnerschaft wurde aufgehoben oder durch Tod eines Lebenspartners aufgelöst und möchten Ihren Familiennamen ändern ?

  • Sie können Ihren Geburtsnamen wieder annehmen.
  • Sie können den bis zur Bestimmung des Ehe- bzw- Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen wieder annehmen.
  • Sie können dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamen einen Begleitnamen anfügen oder voranstellen. Begleitname kann sein: der eigene Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Bestimmung des Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamens geführte Familienname.
  • Besteht der Name, der Begleitname werden soll, aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen Begleitname sein. Der neu gebildete Familienname darf aus höchstens zwei Bestandteilen bestehen. Er kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden.

 

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Wir stehen Ihnen gerne per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner:

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Telefon: 05524 / 853-139

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Frau L. Renner

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Telefax: 05524 / 853-224

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