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Hinweise zur Barrierefreiheit

 

Die Stadt Bad Lauterberg im Harz ist bemüht, ihre Webseite einschließlich mobiler Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) verlangt.

Diese Erklärung gilt für die Webseite https://www.badlauterberg.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt der Stadt Bad Lauterberg im Harz ist überwiegend, aber nicht nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

Momentan werden folgende Funktionen unterstützt:

  • ausreichende Kontraste
  • logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte
  • Schrift / Darstellung vergrößern / verkleinern: Die Vergrößerung / Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (z. B. Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit den "STRG" und "+" bzw. "-"; bei Apple mit "cmd" und "+" bzw. "-".
  • Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des Endgerätes automatisch an (responsive Webdesign).
  • Bei der Darstellung von Bildern sind Alternativtexte hinterlegt, d. h. beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)

Eine große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst. Dokumente, die von Dritten (z. B. anderen Organisationen, Ministerien o. ä.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.

In den Webauftritt eingebundene Video- und Audio-Elemente

Die Bereitstellung von Video- und Audiodeskriptionen konnte bislang nicht realisiert werden.

Kartografie innerhalb der Webseite

Die kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.

Redaktionelle Inhalte

Aufgrund der komplexen Inhalte, die teilweise auf dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung sowie der Verzicht auf Fachbegriffe und Fremdwörter nicht immer möglich. Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung verwendeten bildlichen Darstellungen (z. B. Grafiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.

Hauptnavigation und Elemente der Startseite

Die Anforderung, dass sämtliche Textinhalte sich in Bezug auf die Zeilen-, Absatz-. Wort- und Buchstaben-Abstände auf bestimmte Werte vergrößern lassen müssen, ist bei den Hauptnavigationspunkten sowie bei verschiedenen Informationsblöcken aufgrund der Vorgaben des Layouts nicht zu 100 % technisch umsetzbar. Diese Elemente werden bei entsprechender Vergrößerung nicht mehr vollständig bzw. qualitativ gut lesbar dargestellt.

Feedback und Kontaktangaben

Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besucher*innen verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn aus Ihrer Ansicht ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.
Nutzen Sie dazu gerne unser entsprechendes Formular, das Sie unter diesem Link aufrufen können. 

oder wenden Sie sich an:

Stadt Bad Lauterberg im Harz, Vorzimmer Bürgermeister

Ritscherstraße 4, 37431 Bad Lauterberg im Harz

Tel. (05524) 853-101; Telefax: (05524) 853-223

E-Mail

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontaktdaten:

Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: (0511) 120-4010
Fax: (0511) 120-99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
E-Mail: Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.06.2023 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 29.06.2023 überprüft. 

 

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