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Das Schiedsamt

Funktion

Jede Gemeinde in Niedersachsen ist verpflichtet, ein Schiedsamt für seine Bürger vorzuhalten. Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedspersonen wahr, die vom Rat der Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.

Das zuständige Amtsgericht beruft und vereidigt die Schiedspersonen und übt die fachliche Dienstaufsicht aus.

Das Schiedsamt ist bei bestimmten

Privatklagedelikten wie z. B.

Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Verletzung des Briefgeheimnisses   

Zivilsachen wie  z. B.

Verletzung der persönlichen Ehre  

Angelegenheiten des Nachbarschaftsrechtes wie z. B.  

Überwuchs von Bäumen und Wurzeln, Einhaltung von Grenzabständen, Höhe von Pflanzen und Hecken an Grundstücksgrenzen, Überfall von Laub und Früchten, Lärmbelästigung, Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz                                                                                                                                                          

dem Gerichtsverfahren vorgeschaltet. 

Das bedeutet, dass vor der Erhebung einer Klage vor dem Amtsgericht zunächst eine “obligatorische Streitschlichtung“ vor dem Schiedsamt erfolgen muss.

 

Gebühren

Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Die streitenden Parteien haben daher lediglich die Verfahrens- und Sachkosten (Porto usw.) zu zahlen, die durchschnittlich weniger als 50,00 Euro betragen. Im günstigsten Fall können die Parteien schon ab ca. 35,00 Euro einen Vergleich erzielen und sich die Kosten auch noch teilen.

 

Wie läuft eine Schlichtung vor dem Schiedsamt ab ?

Nach Beantragung eines Schlichtungsverfahrens und Ladung der Parteien durch die Schiedsperson sitzen alle Beteiligten unter Ausschluss der Öffentlichkeit an einem Tisch und die Streitigkeiten werden in einer ruhigen und sachlichen Atmosphäre geklärt. Die Schiedsfrauen und -männer werden versuchen, eine sachgerechte Einigung als Vergleich herbeizuführen. Dabei sind die Schiedspersonen zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet. Ein geschlossener Vergleich ist rechtswirksam, hat 30 Jahre Gültigkeit und kann sofort vollstreckt werden.

Im Schiedsverfahren wird geschlichtet und nicht gerichtet. Es geht einzig und allein darum, Rechtsfrieden zu schaffen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite vom "Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, BDS" und von der "BDS-Bezirksvereinigung Göttingen".

 

Ihre Ansprechpartner:

Schiedsmann

Herr Horst Willig
Osterhagener Straße 86 a
37431 Bad Lauterberg im Harz
Telefon: 05524 - 6101

 

Stellvertreterin

Frau Doreen Westphal
Ahnstraße 2
37431 Bad Lauterberg im Harz
Telefon: 05524 - 89280

 

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