Sie haben einen Gegenstand gefunden?
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstelle ist hier das Bürgerbüro. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder*in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt Bad Lauterberg im Harz selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Stadt.
Sie haben einen Gegenstand verloren?
Wir haben Ihnen eine aktuelle Liste über die letztlich eingegangenen Fundsachen zusammengestellt.
Vielleicht ist Ihr vermisster Gegenstand ja dabei ?