Nach der Eheschließung
Neue Ausweisdokumente, wie den Personalausweis sollten Sie schnellstmöglich im Bürgerbüro neu beantragen.
Soll es gleich nach der Trauung in die Flitterwochen gehen, ist die Beantragung der Dokumente auch schon vor der standesamtlichen Trauung möglich.
Für Informationen für Ihre kirchliche Trauung wenden Sie sich bitte an die zuständige Kirchenverwaltung.
Nach der Mitteilung Ihrer Eheschließung an die für Sie zuständige Meldebehörde, wird die Information automatisch an das zuständige Finanzamt weitergeleitet.
Wurde von einem deutschen Staatsangehörigen und/oder einer deutschen Staatsangehörigen im Ausland eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beim zuständigen Standesamt in Detuschland (Wohnsitz bzw. letzter Wohnsitz in Deutschland) nachbeurkundet und eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Informationen bezüglich einer Registrierung Ihrer in Deutschland geschlossenen Ehe erhalten Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Duetschland.