Anmeldung zur Eheschließung
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird geprüft, ob beide Partner die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllen oder ob ein Ehehindernis besteht.
Hierzu benötigen wir einige Dokumente von Ihnen.
Zudem wird im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung die mögliche Namensführung innerhalb der Ehe besprochen und es können bereits erste Fragen rund um Ihre Trauungszeremonie geklärt werden.
Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig. In diesem Zeitraum muss dann die Eheschließung stattfinden.
Sollten sich innerhalb dieses Zeitraums Änderungen Ihrer persönlichen Angaben ergeben wie z.B. eine neue Anschrift auf Grund eines Umzugs, teilen Sie uns die entsprechende Änderung bitte direkt mit.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin mit uns. So können wir uns auf den Termin vorbereiten und es entstehen keine Wartezeiten für Sie.
Die Anmeldung der Eheschließung sollte grundsätzlich persönlich erfolgen. Dies bietet die Möglichkeit uns bereits im Vorfeld persönlich kennen zu lernen. In Ausnahmefällen kann auch eine Vollmacht für den zweiten Partner ausgestellt werden.
Sollten alle benötigten Unterlagen vorliegen und Sie nicht auf einen speziellen Termin angewiesen sein, können wir Ihnen in der Regel innerhalb einer Woche einen Termin zur Eheschließung anbieten.
Die Höhe der Kosten einer Eheschließung lässt sich nicht pauschal beziffern. Sie richten sich nach grundsätzlich nach der Allg. Gebührenordnung. Ggf. kommen zusätzliche Gebühren für die Nutzung von Trauungsorten hinzu.
Genaue Aussagen hierzu können wir im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung treffen.