Gleichstellungsbeauftragte
Im Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es:
„ Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. “
Das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern ist es, dass beide Geschlechter gleichberechtigt sind und dementsprechend behandelt werden. Darüber hinaus gilt es im Sinne der Gleichstellung, bestehende Benachteiligungen und Diskriminierungen abzubauen.
Die Handlungsfelder der Gleichstellungsbeauftragten umfasst u. a. folgende Aufgaben:
- Mitwirkung bei Vorhaben, Entscheidungen und Maßnahmen der Stadt, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter haben
- Beratung und Unterstützung der Stadtverwaltung, des Rates der Stadt und der Bürger/-innen
- Förderung der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit
- Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung und Chancengleichheit
- Öffentlichkeitsarbeit in Angelegenheiten zu gesellschaftspolitischen und gleichstellungsrelevanten Grundsatzfragen
- Beteiligung bei sämtlichen Personalmaßnahmen der Verwaltung
- Netzwerkarbeit in Gleichstellungsfragen
- Zusammenarbeit mit frauenrelevanten Organisationen, Initiativen und Institutionen
Zu erreichen seit 01.01.2024 - Stellvertretung: Frau S. Pippig - unter:
Telefon: ( 05524 ) 853-174
Telefax: ( 05524 ) 853-223
oder über E-Mail